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„Der Notar ist den Beteiligten

zur Verschwiegenheit über

Verhandlungen verpflichtet,

die vor ihm stattgefunden

haben.“

Diese Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch für die bei ihm Beschäftigten!

Daher ist es mir nicht möglich, Auskünfte über meine Klienten und deren Angelegenheiten zu erteilen.

Auf diese Weise ist Ihr Anliegen bei mir in guten Händen!