„Gesetze haben zum
Schneckengang verdorben,was
Adlerflug geworden wäre!“
zitiert nach Schiller, Die Räuber
Ich verstehe mich als Ihr juristischer Handwerker, der sein Werkstück nach Ihren Vorstellungen formt.
Ich zeige meinen Klienten die Wege durch den Paragraphenjungle z.B. in den Bereichen
- Errichtung und Abwicklung von Kauf-, Schenkungs- und Übergabsverträgen
- Handels- und Gesellschaftsrecht (z.B GmbH-Gründungen)
- Regelung von Erbschaften und Verlassenschaftsabhandlungen
- Vorsorge, v.a. durch Vollmachten, Testamente, Erbverzichtserklärungen und Sachwalterverfügungen
- einvernehmliche Ehescheidung bzw. der Errichtung von Vorwegvereinbarungen für den Fall der Scheidung (Scheidungsfolgenvereinbarung bei aufrechter Ehe)
- bei der Beratung nichtverheirateter Partner im Hinblick auf vermögensrechtliche Fragen
- Vertretungsrecht naher Angehehöriger
Die von Notaren aufgenommenen Notariatsurkunden sind, öffentliche Urkunden! Ein Notariatsakt ist in bestimten Fällen wie ein vor Gericht abgeschlossener Vergleich exekutionsfähig!
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